Auch Südtirol kann zur Umsetzung der Maßnahmen des staatlichen Wiederaufbauplans auf zusätzliche Experten bauen. Interessierte Fachleute sind aufgerufen, sich im Einstellungsportal zu registrieren.
Bei der Umsetzung des gesamtstaatlichen Wiederaufbaufonds PNRR werden den öffentlichen Verwaltungen in Italien insgesamt tausend Experten und Expertinnen zur Seite gestellt, 19 davon sollen in Südtirol eingesetzt werden. Ihre Aufgabe wird es sein, die lokalen Behörden bei der Verwaltung komplexer Verfahren im Zusammenhang mit den Finanzierungen aus dem PNRR zu unterstützen, vor allem in den Bereichen öffentliche Auftragsvergabe, Digitalisierung, Verwaltung und Management von Investitionsvorhaben, Umwelt und Energie. Die Experten werden aus einem einheitlichen, geamtstaatlichen Portal ausgewählt, das vom Ministerium für Öffentliche Verwaltung eingerichtet worden ist.
„Für Südtirol ist es besonders wichtig, Experten zu beschäftigen, die nicht nur das Land und die lokalen Gegebenheiten kennen, sondern auch beide Landessprachen beherrschen“, betont Generaldirektor Alexander Steiner. Dies sei für die Planung und die effiziente Umsetzung dieser Verfahren besonders wichtig. Die Generaldirektion des Landes ruft daher Fachleute der verschiedenen Berufsgruppen auf, sich in das Personalbeschaffungsportal „Portale del Reclutamento“ (inpa.gov.it) einzutragen. Für die Registrierung sind die Eingabe der persönlichen Daten und des Lebenslaufs notwendig. Da die Einstellungsverfahren der regionalen PNRR-Experten bereits laufen, sollte eine Registrierung möglichst bald erfolgen.
Italiens Wiederaufbauplan, der sogenannte gesamtstaatliche Plan zu Aufschwung und Resilienz (Piano nazionale di ripresa e resilienza PNRR) war – nach Zustimmung des Parlaments – am 22. Juni 2021 von der Europäischen Kommission positiv bewertet und am 13. Juli 2021 vom Rat der Europäischen Union (Ecofin) angenommen worden. Italien kann somit Wiederaufbauhilfen von insgesamt 191,48 Milliarden Euro in Anspruch nehmen, 68,88 Milliarden Euro an Zuschüssen und 122,6 Milliarden Euro in Form von Darlehen.
Die Grundlage für den staatlichen Wiederaufbauplan bildet das von der Europäische Kommission Ende Mai beschlossene Wiederaufbauplan mit dem zeitlich befristeten Wiederaufbau-Instrument „Next Generation EU“ (NGEU). Die Aufbau- und Resilienzfazilität (Recovery and Resilience Facility/RRF) ist das Herzstück dieses Aufbau-Instruments. Um Mittel aus diesem Fonds beantragen zu können, erstellen die Mitgliedstaaten ihre jeweiligen Aufbau- und Resilienzpläne. (jw)
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