Über die Umsetzung des staatlichen Aufbauplans PNRR haben LH Kompatscher und LR Alfreider mit Minister Giovannini gesprochen, dem sie auch Südtirols Projekte präsentierten.
Neben der Digitalisierung ist die nachhaltige Mobilität ein Sektor, in dem sich Südtirol auch mit Hilfe des gesamtstaatlichen Plans zu Aufschwung und Resilienz (Piano nazionale di ripresa e resilienza PNRR) weiterentwickeln will. Einen Überblick, wie die staatlichen Mittel die nachhaltige Mobilität in Südtirol vorantreiben sollen, gaben heute (17. November) Landeshauptmann Arno Kompatscher und Landesrat Daniel Alfreider dem Minister für Infrastruktur und nachhaltige Mobilität, Enrico Giovannini, im Infrastrukturministerium in Rom.
Landeshauptmann Kompatscher verwies darauf, dass sich Südtirol die Nachhaltigkeit besonders auch bei der Entwicklung der Mobilität zur Maßschnur gemacht habe. Mit Hilfe des Aufbaufonds hoffe man nun, einen weiteren Schritt in diese Richtung setzen zu können.
Landesrat Alfreider hob gegenüber Minister Giovannini hervor, dass „das Land Südtirol mit den Geldern des PNRR massiv in nachhaltige Mobilitätsprojekte“ investieren wolle. Wir haben an die 20 Projekte vorstellt, in deren Mittelpunkt die nachhaltige Entwicklung des Brennerkorridors steht. „Das Motto ist sauber, sanft und smart“, erklärte der Landesrat, wobei sauber vor allem für den Ausbau der Wasserstoffmobilität stehe, smart für die Digitalisierung des ÖV und sanft für den interregionalen Ausbau der Radmobilität.
Italien hat seinen Aufbauplan PNRR auf der Grundlage des europäischen erstellt, der am 22. Juni von der Europäischen Kommission und am 13. Juli vom europäischen Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) befürwortet worden war. Italien kann mit Wiederaufbauhilfen von insgesamt 191,48 Milliarden Euro rechnen, davon 68,88 Milliarden Euro an Zuschüssen und 122,6 Milliarden Euro in Form von Darlehen. Die Regierung in Rom hat mit Dekret des Wirtschafts- und Finanzministeriums die Vorgehensweise für die Umsetzung des Plans definiert. Demnach wurden die Finanzmittel den einzelnen Ministerien zugewiesen, in deren Zuständigkeitsbereiche die Aufbaumaßnahmen fallen. Die Ministerien legen nun selbständig die Richtlinien für die Förderung von Maßnahmen und Projekten fest. (jw)
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