Die Impfquote steigern, bedeutet für die 20 Gemeinden aus der jetzigen Situation mit Zusatz-Regeln herauszukommen, sagten LH Kompatscher und LR Widmann heute zu den neuen Anti-Corona-Maßnahmen.
In der Sitzung der Landesregierung waren heute (23. November) die gestern mit Verordnung Nr. 34 eingeführten zusätzlichen Anti-Corona-Maßnahmen und die aktuelle Pandemie-Lage wichtige Themen. Ziel der Maßnahmen sei es, rasch einzugreifen, um eine Verschlechterung der Situation mit möglichen weiteren Schließungen zu verhindern, betonten Landeshauptmann Arno Kompatscher und Gesundheitslandesrat Thomas Widmann bei der Pressekonferenz nach der Sitzung der Landesregierung. Sämtliche Maßnahmen seien auf Vorschlag des Sanitätsbetriebs und in Absprache mit dem Gesundheitsministerium in Rom zustande gekommen.
„Wir wollen damit die steigende Kurve an Neuinfektionen nach unten biegen und es braucht die Mithilfe aller“, unterstrich Landeshauptmann Kompatscher. Es sei erfreulich, dass es jetzt mehr Nachfrage für Erst-Impfungen und Booster-Impfungen gebe, sagte der Landeshauptmann. Wenn die von den strengeren Anti-Corona-Regeln betroffenen 20 Gemeinden ihre Impfquote weiter steigern würden, kämen sie schneller wieder aus der jetzigen Situation heraus, so Kompatscher und Widmann. „Die Situation wird jetzt jeden Freitag neu bewertet. Für die betroffenen Gemeinden gelten die Zusatz-Regeln bis zum 7. Dezember“, kündigte Kompatscher an.
Sowohl Kompatscher als auch Widmann verwiesen auf die Wichtigkeit der Dritt-Impfung. Diese werde, wie Widmann hervorhob, nun in Südtirol vorangetrieben. „Wir begrüßen die Entscheidung der Regierung in Rom, dass die Dritt-Impfung schon nach fünf Monaten möglich ist. Wir begrüßen zudem die anstehende Entscheidung, den Super-Green-Pass einzuführen, der für Geimpfte mehr Möglichkeiten bietet, falls es zu weiteren Schließungen kommt“, sagte Kompatscher. Das Land werde die Maßnahmen gegebenenfalls entsprechend anpassen, so der Landeshauptmann.
Widmann erklärte, dass die aktuelle Infektionskurve landesweit in der vergangenen Woche zwar etwas langsamer als bisher, aber weiterhin klar nach oben zeige. Es gebe derzeit eine vergleichbare Inzidenz wie jene von Deutschland oder der Schweiz, mit großen Unterschieden zwischen den verschiedenen Gemeinden, so der Landesrat. Während die landesweite 7-Tages-Inzidenz in Südtirol derzeit bei 430 liegt, erreichen einige Gemeinden um ein Vielfaches höhere Werte bei geringerer Impfquote.
„Lockdowns bringen eine starke Freiheitseinschränkung und hohe Kosten mit sich. Sie können nur im Extremfall als Notbremse zum Einsatz kommen, um den drohenden Kollaps des Gesundheitssystems zu vermeiden. Umso wichtiger ist es, bei steigendem Trend frühzeitig einzugreifen“, betonte Widmann. Ziel bleibe weiterhin, die Überlastung des Gesundheitswesens zu vermeiden. Deshalb habe man Maßnahmen nur für jene 20 Gemeinden vorgesehen, die eine hohe Inzidenz bei gleichzeitig niedriger Impfquote aufweisen. „Denn wo sich besonders viele Ungeimpfte befinden, ist die Wahrscheinlichkeit von schweren Verläufen, die im Krankenhaus behandelt werden müssen, besonders hoch“, erläuterte Widmann. Die zusätzlichen Anti-Corona-Vorgaben für die betroffenen Gemeinden Rodeneck, St. Pankraz, Kuens, Vintl, Ulten, Martell, Kastelbell-Tschars, Natz-Schabs, Schnals, Plaus, Kastelruth, Marling, Lajen, Burgstall, St. Ulrich, Moos in Passeier, Villnöß, St. Christina in Gröden, Rasen-Antholz, Mühlbach gelten ab dem morgigen 24. November.
Landeshauptmann Kompatscher erinnerte nochmal an die neuen Regeln, die bereits jetzt schon landesweit gelten: Auch im Freien muss immer eine Maske zum Schutz der Atemwege getragen werden, wenn der Abstand von einem Meter zu anderen Personen nicht ständig eingehalten werden kann. In den öffentlichen Verkehrsmitteln brauchen alle Fahrgäste ab 6 Jahren eine FFP-2-Maske. Die Aktivitäten der Diskotheken und Tanzsäle sind ausgesetzt. In den Gemeinden mit vielen Positiven, wenig Geimpften und hoher Wocheninzidenz müssen Bars und Restaurants unter anderem zudem um 18 Uhr schließen. Alle öffentlichen Veranstaltungen sind ausgesetzt und von 20 Uhr bis 5 Uhr gilt eine Ausgangssperre. (fg/san)
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