Vier Klarstellungen zu den Corona-Regeln auf Christkindlmärkten, im Bildungsbereich und in Gemeinden mit Sonderregeln enthält die am Mittwoch, 24. November veröffentlichte Verordnung Nr. 35.
Landeshauptmann Arno Kompatscher hat am heutigen (24. November) Mittwochnachmittag die Corona-Verordnung Nr. 35 unterzeichnet. Sie enthält vier Ergänzungen zu der am Montag, 22. November veröffentlichten Verordnung Nr. 34. Darin wird erstens klargestellt, dass auf Christkindlmärkten maximal ein Besucher pro fünf Quadratmetern Marktfläche zugelassen ist. Die zweite Regelung betrifft Kindergärten und Schulen: Sofern Führungskräfte von mehreren positiven Coronavirus-Testergebnissen innerhalb einer Gruppe oder Klasse in Kenntnis sind, entscheiden sie auf Grundlage der vorliegenden Informationen und in Erwartung der Handlungsanweisungen des Sanitätsbetriebes über einen Wechsel vom Präsenz- in den Fernunterricht.
Zwei weitere Klarstellungen betreffen jene Gemeinden, in denen aufgrund des festgestellten erhöhten Infektionsgeschehens strengere Corona-Regeln gelten. Demnach ist der Verkauf von Produkten zum Mitnehmen und durch Hauszustellung von 5 bis 20 Uhr gestattet. Inner- und außerhalb der Lokale dürfen sich keine Menschenansammlungen bilden. Auch die Kantinen (Mensen) und vergleichbare durchgehende Catering-Dienste dürfen ihre Tätigkeit fortsetzen. Einzuhalten sind in allen genannten Fällen die geltenden Sicherheitsvorschriften.
Die Verordnung Nr. 35 sowie alle bisherigen relevanten Verordnungen, Dokumente und Informationen zum Coronavirus sind auf dem Corona-Portal der Internetseite des Landes Südtirol veröffentlicht. (gst)
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