Bestimmungen zum Stabilitätsgesetz 2022 ab 14. Jänner in Kraft

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Bestimmungen zum Stabilitätsgesetz 2022 ab 14. Jänner in Kraft

Das Landesgesetz „Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2022“ wird morgen im Amtsblatt veröffentlicht und tritt übermorgen in Kraft.

Eine Reihe von Gesetzesänderungen in den Bereichen Landwirtschaft, Raumordnung, Gesundheits- und Sozialwesen, Wohnbauförderung, Pflege, Integration, Bildung sowie Umweltschutz und Energie beinhaltet das 35 Artikel umfassende Landesgesetz „Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2021„. Es enthält zudem Bestimmungen zur Einschränkung der Lichtverschmutzung, zur Energieeinsparung im Handel und zur Regelung der Klettersteige und schafft die Voraussetzungen für die Einführung des Ethikunterrichts für Schüler und Schülerinnen, die am katholischen Religionsunterricht nicht teilnehmen.
Das von der Landesregierung gemeinsam mit dem Haushalt 2022 vorgelegte Gesetz war am 18. Dezember vom Landtag genehmigt worden. Nach seiner Ausfertigung durch den Landeshauptmann wird es als Landesgesetz Nr. 1 vom 10. Jänner 2022 morgen (13. Jänner 2022) im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Am Freitag, 14. Jänner, tritt es in Kraft. (jw)