Das Ende einer Beziehung stellt Eltern und Kinder vor erhebliche Herausforderungen. Im besten Fall finden die Eltern eine einvernehmliche Regelung zu allen Belangen der Kinder. Leider kommt es nicht selten vor, dass sich die Eltern -verheiratet oder nicht- nicht einigen können. Verletze Gefühle, Aggressionen oder finanzielle Interessen sorgen oft dafür, dass die Entscheidung letztlich vom Richter getroffen werden muss.
Nach welchen Kriterien wird die Unterbringung der Kinder bestimmt?
Schon vor Jahren hat das Prinzip der sog. „paritätischen“ Unterbringung Eingang in die Gerichte gefunden. Dies bedeutet, dass minderjährige Kinder ein ausgewogenes Verhältnis mit beiden Eltern beibehalten, also gleich viel Zeit mit jedem Elternteil verbringen sollten.
Wie sieht dies in der Praxis aus?
Je nach Ausgangssituation sollten die Kinder z.B. die Hälfte der Woche beim Vater und die andere Hälfte bei der Mutter verbringen. Die Kinder haben damit zwei Orte, welche sie „Zuhause“ nennen.
Aus welchem Grund wurde diese Regelung eingeführt?
Die klassische Regel sah vor, dass die Kinder grundsätzlich bei der Mutter wohnten, während der Vater meistens ein Besuchsrecht in Form eines „Papi-Wochenendes“ alle 14 Tage zugesprochen bekam, unter Umständen noch einen Nachmittag unter der Woche. Dies führte dazu, dass vor allem die Verbände der Väter Sturm liefen und darauf hinwiesen, dass eine derartige Regelung negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder hätte, da die Vaterfigur in den Hintergrund gedrängt würde.
Was hat die gleichwertige Unterbringung verändert?
Das Idealbild, welches der Gesetzgeber im Sinn hatte, ist sicherlich nur schwer zu erreichen. Es setzt voraus, dass beide Elternteile in der näheren Umgebung wohnen, fordert flexible Arbeitszeiten und sehr oft auch die Unterstützung der Großeltern. Nicht alle Eltern können dem entsprechen. In der Praxis hat es dazu geführt, dass meist keine genaue gleichwertige Unterbringung erfolgt, allerdings wurden die Besuchszeiten der Väter wesentlich ausgedehnt.
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