Kleinunternehmen, die auf umweltfreundliche Personentransporter umsteigen, können bis 15. November eine Landesförderung beantragen. Die Landesregierung hat die entsprechenden Richtlinien festgelegt.
Der Personenverkehr, der für zwei Drittel der Treibhausemissionen des Verkehrssektors verantwortlich ist, soll möglichst umweltfreundlich werden. Die Landesregierung hat bereits viele Maßnahmen getroffen, um den öffentlichen Personennahverkehr umweltverträglich zu gestalten. Nun setzt sie in der Wirtschaftsförderung an, damit auch Personentransportfahrzeuge, die nicht im Linienbetrieb im Einsatz sind, möglichst ökologisch unterwegs sind.
Auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer hat die Landesregierung heute (25. Oktober) Richtlinien für die Gewährung von Förderungen genehmigt, durch welche die Umweltauswirkungen der im Personentransport eingesetzten Fahrzeuge verbessert beziehungsweise die Emissionen gesenkt werden.
Personen- und Schülertransport so umweltfreundlich wie möglich
„Die Nachhaltigkeit ist einer der Handlungsschwerpunkte der amtierenden Landesregierung. Entsprechend setzen wir Maßnahmen in allen Bereichen, um den Klimazielen zu entsprechen und den Klimaplan Südtirol 2040 umzusetzen“, betont Landesrat Achammer. „Emissionen zu verringern, gehört dazu. Daher haben wir für das laufende Jahr gezielte Förderungen für Kleinunternehmen vorgesehen, um den Personentransport und beispielsweise auch den Schülertransport so umweltfreundlich wie möglich abzuwickeln.“
Zuschüsse von 30 Prozent bis 12.000 Euro
Im Sinne der heute von der Landesregierung genehmigten Richtlinien können Kleinunternehmen, die Personentransporte über öffentliche Verkehrsdienste ohne Linienbetrieb durchführen, um Landesförderung für den Ankauf, auch mittels Leasings, von fabrikneuen Fahrzeugen niedriger Emissionsklasse zur Personenbeförderung ansuchen. Vorausgesetzt wird, dass es sich um Fahrzeuge der Klasse M1 (für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz) handelt und das Unternehmen über eine Taxilizenz oder eine Ermächtigung zur Ausübung des Dienstes „Mietwagen mit Fahrer oder Fahrerin“ verfügt. Der Ankauf eines jeden Fahrzeugs kann mit 30 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von 12.000 Euro bezuschusst werden.
Online-Gesuchstellung bis 15. November
Um die Förderung kann bis 15. November 2022 angesucht werden. Die Anträge sind mittels zertifizierter Mail (Pec) zu stellen. (jw)
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