Die neue Landesagentur hat die Aufgabe, die Landesverwaltung und die vom Land abhängigen öffentlichen Körperschaften bei Kollektivvertragsverhandlungen zu vertreten. Bewerbungen bis 25. November.
Wer sich in das Verzeichnis der Kandidatinnen und Kandidaten für die Ernennung als Mitglied der Landesagentur für die Beziehungen zu den Gewerkschaften des Landes Südtirol bewerben möchte, hat dazu noch bis zum 25. November 2022 Zeit. Alle Informationen zur Interessensbekundung wurden gestern (26. Oktober) im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol Nr. 43 veröffentlicht. Zugangsvoraussetzungen für die Eintragung sind Erfahrung in den Bereichen der Beziehungen zu den Gewerkschaften, der Kollektivvertragsverhandlungen, der Organisation und Personalverwaltung sowie des Arbeitsrechtes.
Bewerbungen innerhalb 25. November
Interessierte Personen haben die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen ab Veröffentlichung im Amtsblatt der Region, somit innerhalb 25. November 2022, ihre Interessensbekundung an die Emailadresse der Generaldirektion generaldirektion@provinz.bz.it oder mittels Einschreiben auf dem Postweg an die Generaldirektion des Landes Südtirol, Silvius-Magnago-Platz 1, 39100 Bozen zu übermitteln. Die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung muss auf jeden Fall im verschlossenen Umschlag per Post innerhalb des Abgabetermines übermittelt oder direkt in der Generaldirektion abgegeben werden.
Die vollständige Ausschreibung mit den dazugehörigen Antragsformularen kann auf der Webseite der Region Trentino-Südtirol heruntergeladen werden. (red/mpi)
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