Für die Realisierung der Naherholungszone im Bereich des Stegener Marktplatzes ist eine umfassende Grundregelung notwendig. Als ersten Schritt der Verwirklichung schließt die Stadtgemeinde Bruneck mit der Fraktion Stegen 2023 eine Vereinbarung ab, welche die Grundverhältnisse regelt. „Die Naherholungszone in Stegen ist ein gemeinsames Projekt von Fraktions- und Gemeindeverwaltung, für dessen Realisierung wir in ständigem Austausch sind und eng zusammenarbeiten. Unter Einbeziehung der Flusslandlandschaft entsteht eine Naherholungszone, die sowohl für die Dorfbevölkerung von Stegen als auch, durch ihre Zentrumsnähe, für die Bruneckerinnen und Brunecker einen Mehrwert darstellen wird. Die gute Zusammenarbeit zwischen unseren beiden Verwaltungen hat es ermöglicht, einvernehmlich eine umfangreiche Regelung auszuarbeiten. Ich danke der Fraktionsverwaltung Stegen für ihren Einsatz. Durch die bevorstehende Umgestaltung wird der Stegener Marktplatz an Bedeutung gewinnen und gleichzeitig wird damit ein wichtiger Schritt hin zur Verkehrsberuhigung des Dorfes Stegen gesetzt“, so Bürgermeister Roland Griessmair. Mit der Vereinbarung gehen die Flächen, die für die Straße, den Geh- und den Fahrradweg benötigt werden, ins Eigentum der Stadtgemeinde Bruneck und sämtliche Grünflächen ins Eigentum der Eigenverwaltung der Bürgerlichen Nutzungsrechte der Fraktion Stegen über. Selbstverständlich bleibt der Stegener Marktplatz auch weiterhin Marktplatz. Um seine Funktionalität zu gewährleisten werden die unterirdischen Infrastrukturen im Eigentum der Stadtgemeinde und der Stadtwerke Bruneck versetzt und ergänzt. (PM)
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