Hoch- und Tiefbau: Richtpreisverzeichnisse aktualisiert

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Hoch- und Tiefbau: Richtpreisverzeichnisse aktualisiert

Die Landesregierung hat heute auf einer kurzen Sondersitzung die neuen Richtpreisverzeichnisse für Hoch- und Tiefbau und die technischen Vertragsbedingungen genehmigt.

Bei der öffentlichen Auftragsvergabe kommen neue, angepasste Richtwerte zur Anwendung. Die Landesregierung hat heute (31. März) die von der Landesvergabeagentur AOV in Zusammenarbeit mit der Handelskammer Bozen überarbeiteten Richtpreisverzeichnissen für Hoch- und Tiefbau genehmigt und den angepassten technischen Vertragsbedingungen zugestimmt. Angesichts der Preissteigerungen im Vorjahr waren die Richtpreisverzeichnisse zuletzt im August 2022 zwischenjährlich aktualisiert worden. Landeshauptmann Arno Kompatscher, der als für das Vergabewesen zuständiges Regierungsmitglied den Beschlussentwurf eingebracht hatte, unterstrich, „die jährliche Anpassung der Richtpreisverzeichnisse ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern ist auch erforderlich, um als öffentlicher Auftraggeber attraktiv zu sein“.

Richtpreise angepasst
Wie die Direktorin der Vergabeagentur, Petra Mahlknecht, betont, wurden die Richtpreise nach erfolgter Preiserhebung und Genehmigung des zuständigen Preiskoordinierungsausschusses angepasst. Sollte eine Leistung oder ein Produkt in Südtirols Richtpreisverzeichnissen nicht vorkommen, so sollten Projektanten oder Projektantinnen vorzugsweise Angebote von Firmen einholen, die ihren Sitz in Südtirol haben.
Nicht berücksichtigt wurden die Arbeiten für die Errichtung von Bahnstrecken.

Was sind Richtpreisverzeichnisse?
In den Richtpreisverzeichnissen werden auf einheitliche Weise die Leistungen samt Preisen für die in Südtirol ausgeführten Bauarbeiten festgelegt. Die Verzeichnisse beinhalten dementsprechend die wesentlichen Lieferungen und Leistungen für Bauarbeiten mittleren Umfangs und Schwierigkeitsgrads, Außenarbeiten und städtebauliche Maßnahmen. Bei der Berechnung des Ausschreibungsbetrags für die einzelnen Projekte sind die Durchschnittspreise des Richtpreisverzeichnisses anzuwenden. Alle öffentlichen Vergabestellen sind zur Anwendung der Verzeichnisse verpflichtet. Die heute von der Landesregierung genehmigten Richtpreisverzeichnisse werden nun im Amtsblatt der Region und im Landeswebportal unter „Arbeit und Wirtschaft“ im Bereich „Preisverzeichnis und allgemeine Vertragsbestimmungen“ (https://www.provinz.bz.it/arbeit-wirtschaft/ausschreibungen/Preisverzeichnis_mit_Anlagen.asp) veröffentlicht. (jw)