Ein Ehegatte teilt dem anderen mit, die Ehetrennung zu wünschen. Tags darauf soll bei einem Rechtsanwalt besprochen werden, zu welchen Bedingungen die Trennung bei Gericht beantragt wird. Nach eingehender Besprechung wird der einvernehmliche Antrag vorbereitet und nach wenigen Tagen schon sollen die Unterschriften geleistet werden.
Wenn nun ein Ehegatte die Trennung nicht (mehr) will, kann er/sie die Trennung einfach verhindern?
Grundsätzlich kann niemand zu einer einvernehmlichen Trennung gezwungen werden. Wie die Bezeichnung besagt, kann ein solcher Antrag nur „im Einvernehmen“ beider Ehegatten eingereicht werden. Allerdings bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass ein Ehegatte die Trennung langfristig vermeiden kann. Jeder Ehegatte kann einen einseitigen Antrag auf Ehetrennung bei Gericht einreichen. In diesem Fall eröffnet sich ein sog. „streitiges Verfahren“. Nach Hinterlegung des Antrages bestimmt der Richter einen Termin für die Anhörung der Ehegatten. Antrag und Terminbestimmung müssen dem anderen Ehegatten zugestellt werden, damit derselbe formell am Verfahren teilnehmen und seine Sicht der Dinge schildern bzw. Anträge stellen und Dokumente vorlegen kann.
Wenn der Ehegatte auch an diesem Verfahren nicht teilnimmt?
Wenn der Richter feststellt, dass der eingeladene Ehegatte trotz korrekter Zustellung nicht zum Termin erscheint und auch keinen Schriftsatz hinterlegt hat, dann wird das Verfahren ohne ihn abgewickelt, sodass auch in seiner Abwesenheit die Trennung der Ehe erklärt und Verfügungen betreffend die Kinder, das Vermögen, Unterhalt etc. getroffen werden.
Dann sollte der eingeladene Ehegatte besser am Verfahren teilnehmen?
Auf jeden Fall! Es ist von enormer Wichtigkeit, dass der Richter beide Seiten kennt, um ein ausgewogenes Urteil zu fällen. Wer sich nicht am Verfahren beteiligt, riskiert, dass wichtige Aspekte nicht berücksichtigt werden, da dem Richter unbekannt. Es ist also keine gute Idee, den Kopf in den Sand zu stecken.
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