Am 22. Oktober 2023 wird der neue Landtag (35 Landtagsabgeordnete) der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol gewählt. Die Wahlämter sind von 7:00 bis 21:00 Uhr geöffnet.
Wer kann wählen und was ist mitzubringen?
Zur Wahl werden jene Bürger:innen zugelassen, die am 22. Oktober 2023 das 18. Lebensjahr vollendet haben, in den Wählerlisten eingetragen sind, seit vier Jahren in der Region Trentino – Südtirol ansässig sind und die italienische Staatsbürgerschaft besitzen. Die Bürger:innen müssen sich in das auf dem Wahlausweis angegebene Sektionswahlamt begeben und ihren Wahlausweis sowie einen Personalausweis vorlegen. Wer nicht im Besitz des Wahlausweises ist oder einen beschädigten Wahlausweis hat, muss sich an das Gemeindewahlamt wenden und, je nach Fall, den Wahlausweis, eine Zweitausfertigung oder eine Ersatzbescheinigung ausstellen lassen.
Briefwahl
Im Jahr 2013 wurde auf Landesebene die Briefwahl für zwei Kategorien von Personen eingeführt: Für Südtiroler Wähler:innen, die im Ausland ansässig und in das Melderegister der im Ausland lebenden italienischen Staatsbürger (AIRE) eingetragen sind und für Wähler:innen, die nicht in ihrer Wohnsitzgemeinde wählen können, da sie sich vorübergehend außerhalb von Südtirol aufhalten. Der Umschlag muss bis spätestens 20. Oktober bei der Landeswahlbehörde eintreffen.
Wie wird gewählt?
Auf dem Stimmzettel ist das Symbol jeder einzelnen Liste (Listenzeichen) abgebildet. Die Stimmabgabe erfolgt durch Ankreuzen des bevorzugten Listenzeichens. Dazu können rechts neben jedem Symbol, eine bis vier Vorzugsstimmen abgegeben werden durch Angabe des Zunamens und falls nötig, auch Angabe des Vornamens der Kandidaten:innen. Die Personen, für die Vorzugsstimmen abgegeben werden, müssen unbedingt der angekreuzten Liste angehören, andernfalls ist die Vorzugsstimme unwirksam.
Alle detaillierten Infos sind auf der offiziellen Webseite der Landeswahlbehörde zu finden: landtagswahlen.provinz.bz.it
red
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