Wenn Hofstellen eines geschlossenen Hofes oder eines Wirtschaftsgebäudes aus dem Mischgebiet an einen anderen Standort verlegen werden, braucht es laut Landesgesetz Raum und Landschaft (LG 9/2018) die Zustimmung einer eigenen Kommission. Die Mitglieder dieser Kommission wurden auf Vorschlag von Raumordnungslandesrat Peter Brunner für die laufende Amtszeit von 2024 bis 2028 von der Landesregierung am 9. April ernannt. „Mit der Ernennung der Mitglieder dieser Kommission können Anträge um Verlegung wieder bewertet und die Zusammenarbeit zwischen Fachleuten und Bürgermeistern:innen in der Kommission gewährleistet werden, dass sowohl landwirtschaftliche Anliegen als auch räumliche Aspekte und Normen in den Entscheidungen berücksichtigt werden“, sagt Landesrat Brunner. Als Vertreterin der für Natur, Landschaft und Raumentwicklung zuständigen Landesabteilung ist Sabrina Vanzo effektives Mitglied der Kommission und Michaela Garbari Ersatzmitglied. Als Vertreter der für Landwirtschaft zuständigen Landesabteilung ist Markus Joos effektives Mitglied und Andreas Kompatscher Ersatzmitglied. Der:die jeweils zuständige Bürgermeister:in gehören ebenfalls der Kommission an und führen den Vorsitz. Für die Sekretariatsangelegenheiten ist die Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung zuständig.
lpa/red
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