Erbschaft:
Das Vermögen geht erst nach dem Ableben des Erblassers an die Erben (Testament oder gesetzliche Erbfolge) über. Der Zeitpunkt des Erbfalls ist unklar.
Schenkung:
Bei einer Schenkung wird bereits zu Lebzeiten ein Vermögensgegenstand übertragen, zum Beispiel ein Haus. Die Schenkung von Immobilien muss notariell beurkundet werden, und ein eventuelles Wohnrecht oder Fruchtgenussrecht müssen im Schenkungsvertrag festgehalten werden.
Achtung: Geschenkt ist geschenkt! Wichtig ist, auch an die eigene Absicherung im Alter zu denken.
Gibt es steuerliche Unterschiede?
Nein, Erbschafts- und Schenkungssteuern sind in Italien gleich hoch. Sie hängen vom verwandtschaftlichen Verhältnis zwischen dem Erblasser und dem Erben und dem Wert des Nachlasses ab. Diese sind in Italien im internationalen Vergleich relativ niedrig. Für Ehegatten, Kinder und Enkelkinder beträgt die Steuer z.B. 4%, wobei ein Steuerfreibetrag von 1 Million Euro gilt. Geschwister zahlen 6% Steuer mit einem Freibetrag von 100.000 Euro. Entfernte Verwandte und Nichtverwandte zahlen 8% Steuer ohne Freibeträge. Bei Erbschaften und Schenkungen von Immobilien fallen auch noch Hypothekar- und Katastersteuern an.
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