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Aufschub für Pflichtversicherung

Südtirol – Innerhalb 31. März 2025 hätten Unternehmen eine Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen abschließen müssen.

Jetzt gibt es einen Aufschub. Unklare Rahmenbedingungen, unvorbereitete Versicherungsanbieter und fehlende Antworten auf zentrale Fragen – all das machte die ursprünglich vorgesehene Einführung der Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen zum 31. März 2025 vor allem für kleine Betriebe kaum umsetzbar. Es war unklar, welche Schäden konkret versichert werden müssen, ob bestehende Versicherungen anerkannt werden, und welche Polizzen überhaupt genügend Schutz bieten. Auch die Versicherungswirtschaft selbst zeigte sich unzureichend vorbereitet. In Anbetracht dieser Situation hat sich der lvh mit Nachdruck für einen Aufschub eingesetzt. Mit Erfolg: Der römische Abgeordnete Alessandro Urzì informierte bei einem Treffen lvh-Vizepräsident Hannes Mussak über den erreichten Aufschub. Die neue zeitliche Staffelung sieht wie folgt aus: Kleinbetriebe erhalten Aufschub bis zum 1. Januar 2026, für mittelgroße Betriebe gilt die Frist nun bis zum 1. Oktober 2025 und große Unternehmen haben 90 Tage Zeit, also bis zum 1. April 2025.
lvh/red